1. GELTUNGSBEREICH
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Appartements zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. BUCHUNG
Die Buchung der Appartements erfolgt über das Buchungsprogramm auf der Webseite. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche dem Gast im Anschluss an die Online-Buchung übermittelt wird. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung bzw mit erfoglter Anzahlung (siehe Ziffer 4) ist die Buchung somit rechtskräftig.
Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, akzeptiert.
3. ZAHLUNG
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Appartments und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Vermieters zu zahlen.
Zahlungsbedingungen bei Buchung mehr als 49 Tage (7 Wochen) vor Anreise:
1. Anzahlung/Rate (25 %) - Zahlungseingang 7 Tage (1 Woche) nach Eingang der Buchung/Buchungsbestätigung
2. Restzahlung/Rate (75 %) - Zahlungseingang 42 Tage (6 Wochen) vor den Anreisetag
Zahlungsbedingungen bei Buchung 49 -42 Tage vor Anreise:
Zahlung/Rate (100%) - Zahlungseingang 7 Tage (1 Woche) nach Eingang der Buchung/Buchungsbestätigung
Zahlungsbedingungen bei Buchung 41-01 Tage vor Anreise:
Zahlung/Rate (100%) - Zahlungseingang sofort nach Eingang der Buchung/Buchungsbestätigung. Die Bezahlung muss in diesem Fall daher unmittelbar erfolgen.
Im Falle eines Zahlungsverzuges erhält der Gast eine Zahlungserinnerung. Erfolgt daraufhin wiederum keine Zahlung, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
4. AN- UND ABREISE
Das Appartement steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns Ihre voraussichtliche Ankunftszeit unbedingt spätestens 1 Tag vor Anreise mit. Sollten Sie erst nach 20:00 Uhr anreisen, muss dies ebenfalls unbedingt vorab mitgeteilt werden.
Am Abreistag ist das Appartement bis 10.00 Uhr zu verlassen/räumen.
Jegliches benutze Geschirr ist wieder sauber in die Schränke einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert werden (Tonnen finden Sie vor dem Gebäude) und der Kühlschrank muss ausgeräumt sein.
Bitte werfen Sie vor Abreise alle gebrauchten Handtücher und Bettwäsche einfach auf einen Haufen auf den Boden.
Falls keine unmittelbare Folgebuchung besteht, kann ein späterer Check out vereinbart werden. Für einen späten Check-out zwischen 12.00 – 18.00 Uhr berechnen wir für Appartement 1-3 je 30 EUR und für Appartement 5 -7 je 50 EUR.
Bei einem Check-out nach 18.00 Uhr wird eine weitere Übernachtung berechnet.
5. AUFENTHALT
Die Nutzung der Ferienunterkunft ist ausschlielich den bei der Buchung angegebenen Gästen gestattet.
Das Appartment wird in einem ordentlichen und sauberen Zustand inklusive Inventar übergeben und ist vom Gast pfleglich zu behandeln. DIes gilt auch für die zum Haus gehörenden Einrichtungen. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Appartements oder Störung des Hausfriedens, Nichteinhaltung der Hausordnung, die dem Gast zur Kenntnis übersandt wurde, Verstoß gegen diese AGB sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag sofort und fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen der Wohnung die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die Heizkörper zurückgedreht sind.
6. RÜCKTRITT
Der Gast hat kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:
Rücktritt
bis 42 Tage vor Anreise: 10 % des Mietpreises
41 – 33 Tage vor Anreise: 30 % des Mietpreises
32 – 22 Tage vor Anreise: 60 % des Mietpreises
21 – 15 Tage vor Anreise: 80 % des Mietpreises
ab 14 Tage vor Anreise: 90 % des Mietpreises
Ein Rücktritt hat zudem schriftlich zu erfolgen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Im Falle eines Rücktritts seitens des Vermieters, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit des Vermieters) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des geleisteten Betrages. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
7. HAFTUNG
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.
Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes. Zudem haftet der Gast für den Verlust von Schlüsseln für das Appartement.
8. WLAN NUTZUNG
Der Anbieter unterhält in seinen Appartements einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Appartement eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Anbieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Die Nutzung des WLANs erfolgt mittels Zugangsdaten. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Anbieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und die getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Der Gast stellt den Anbieter der Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen
Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Appartements auf diesen Umstand hin.
Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§199 Abs.1 BGB) Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9. VERJÄHRUNG
Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn gem. §199 Abs.1 BGG.
Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
11. SCHRIFTFORM
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen.
12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.